Bewerbung per Mail nicht eingegangen - Beweispflicht (Allgemeines)

maiklewa, Tuesday, 01.10.2019, 10:51 (vor 1640 Tagen)

Hallo,

eine schwerbehinderte Bewerberin hat sich fristgerecht per Mail bewoben.

Schwerbehinderung war angegeben, anhand Stellenanzeige auch nicht offensichtlich ungeeignet.

Da sie vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist nichts gehört hat, rief sie dort an und fragte nach dem Stand der Dinge. Sie bekam als Antwort, dass ihre Mail nicht vorliegt. Sie fiel aus allen Wolken. Nach Abgleich stellte man fest dass die benutzte Mailadresse stimmte. Sie kann also belegen, dass sie die entsprechende Mail inkl. Anhang fristgerecht an die korrekte Mailadresse versandt hat.

Tja, und nun?

Abhaken oder hätte sie eine Möglichkeit, eine Entschädigungszahlung geltend zu machen? Mails verschwinden ja nicht einfach!

Was meint ihr?

Danke Euch.

VG


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion