Bewerbung per Mail nicht eingegangen - Beweispflicht (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 02.10.2019, 11:15 (vor 1667 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

allerdings wird in der abgesendeten Mail diese Anforderung der Lesebestätigung gespeichert. Da diese - zumindestens in Outlook - nicht vom Nutzer verändert werden kann, steht damit auch fest, dass diese mit Absenden der Mail angefordert wurde.

Daher stellt sich mir als Nichtjuristen die Frage, wer, wenn die Mailadresse des Betriebs, bei dem sich beworben wurde, korrekt war, dann in der Nachweispflicht ist, dass die Mail angekommen bzw. nicht angekommen ist, der Betrieb, oder der/die Bewerber/in.

Liebe Grüße

Hendrik


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