Bewerbung per Mail nicht eingegangen - Beweispflicht (Allgemeines)
Moin Moin,
ich würde hierzu 1. eine arbeitsrechtliche Beratung einholen
2. den Beschäftigten für die Zukunft empfehlen, sich die Übermittlung der Mail durch das Programm bestätigen zu lassen, den damit hat man den Beweis, die Mail ist tatsächlich angekommen.
Liebe Grüße
Hendrik