Bewerbung per Mail nicht eingegangen - Beweispflicht (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 01.10.2019, 13:26 (vor 1663 Tagen) @ garda

Hallo,

eine Lesebestätigung

2. den Beschäftigten für die Zukunft empfehlen, sich die Übermittlung der Mail durch das Programm bestätigen zu lassen, den damit hat man den Beweis, die Mail ist tatsächlich angekommen.


Ob das als Nachweis genügt, dass eine Mail angekommen ist und das sie lesbar und vollständig war bezweifle ich.

bezieht sich immer auf eine konkrete, in der Lesebestätigung beschriebene E-Mail - ggfs. mit Anhängen.
Als Anscheinsbeweis ist sie daher im normalen Postverkehr durchaus ausreichend - vor allem im Rahmen der "abgestuften Darlegungs- und Beweislast" im Arbeitsrecht. Diesen möglichen Anscheinsbeweiswert einer Lesebestätigung hat grundsätzlich auch das LAG Berlin/Brandenburg (15 Ta 2066/12 vom 27.11.2012) zugestanden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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