Bewerbung per Mail nicht eingegangen - Beweispflicht (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 02.10.2019, 11:06 (vor 1668 Tagen) @ maiklewa

Hallo maiklewa,

mal fehlt eine Seite einer Bewerbung und jetzt eine ganze Bewerbung? Es ist ein besonderer Zufall, das ausgerechnet die Seite fehlte, auf der die Schwerbehinderteneigenschaft mitgeteilt worden ist. Zufälle gibt es immer wieder. Die zwei bekanntgewordenen Fälle könnten aber auch die Spitze eines Eisberges sein. Ohne dies zu unterstellen, könnte ein systematisches Handeln ggf. vorliegen? Glaube wer es mag.
Das ggf. Vorbehalte vorliegen können, könnte auch aus der Diskussion um einen "MdE" als anerkannte Behinderung, um Hard- oder Softskills oder deine anderen Fragestellungen gefolgert werden.

Irgendwie könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Beteiligung und die Amtsausübung der SBV nicht erwünscht ist. Eine Kontrolle der Chancengleichheit soll wohl verhindert werden.

In einer SB-Versammlung wurde durch die SBV vorgeschlagen, die Bewerbung zusätzlich als "bcc" an die jeweilige SBV zu senden. Dadurch ist der SBV möglich, auch die Zeit für die Unterrichtung von SBV und BR/PR/.. über den Bewerbungseingang durch den Arbeitgeber zu überwachen.
Als weiterer Zusatznutzen bei dieser Handlungsweise wäre zusätzlich der Eingang der Mail und der Umfang der Mail belegbar.
Dieser Tipp wäre doch was für die nächsten SB-Versammlungen. Müsste die SBV nur dafür sorgen, dass ihre Daten auch von externen Bewerbern gefunden werden können.
Wer versucht hat z.B. bei einer öffentlichen Verwaltung die SBV zu erreichen und immer wieder beim (kommunalen) Beauftragten für Behinderte gelandet ist oder noch schlimmer beim (Inklusions-)Beauftragten des Arbeitgebers weis über die Wichtigkeit der korrekten Information über die Mitarbeitervertretungen.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion