Bewerbung per Mail nicht eingegangen - Beweispflicht (Allgemeines)

Monica99, Wednesday, 02.10.2019, 11:25 (vor 1666 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik, der Absender einer Mitteilung in welcher Form auch immer muss das Ankommen beim Empfänger u.ggf. Inhalt beweisen. So ist es grundsätzlich im Postversandt. Daher wird ja auch oft mind. Einschreiben und ggf. sogar Zeugen über den Inhalt empfohlen.

Gerda bei eMails besteht auch immer die Möglichkeit, dass Mails nicht zugestellt werden können weil zB Server gestört sind oder das Postfach überläuft.

Bei Mail wäre ggf zu empfehlen auch den BR/ SBV in Kopie als Empfänger mit aufzunehmen.

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mfg Monica


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