Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern (Allgemeines)

Hertha, Sunday, 19.01.2020, 20:23 (vor 1559 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,
gerne. Interne Ausschreibung im ÖD. Einziger Bewerber ein schwerbehinderter Kollege.
Nun soll die Stelle extern ausgeschrieben werden mit dem Argument und dem Hinweis auf § 6 Bundesgleichstellungsgesetz, es wären zu wenig Frauen in dem Bereich beschäftigt. Der interne Bewerber soll dann auch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Mir scheint hier nicht nur eine Verletzung hinsichtlich § 164 SGB IX vorzuliegen, sondern auch eine Verletzung gegen § 1 AGG.
Gruß Hertha


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