Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern (Allgemeines)
Hallo Hendrik,
gerne. Interne Ausschreibung im ÖD. Einziger Bewerber ein schwerbehinderter Kollege.
Nun soll die Stelle extern ausgeschrieben werden mit dem Argument und dem Hinweis auf § 6 Bundesgleichstellungsgesetz, es wären zu wenig Frauen in dem Bereich beschäftigt. Der interne Bewerber soll dann auch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Mir scheint hier nicht nur eine Verletzung hinsichtlich § 164 SGB IX vorzuliegen, sondern auch eine Verletzung gegen § 1 AGG.
Gruß Hertha