Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern (Allgemeines)

WoBi, Monday, 20.01.2020, 11:07 (vor 1558 Tagen) @ Hertha

Hallo Herta,

Es ist ja die Bewerbung eines schwerbehinderten Kollegen eingegangen. Das Verfahren wurde nicht abgebrochen, sondern soll nun aus Gründen des § 6 Bundesgleichstellungsgesetz auch extern ausgeschrieben werden. Zu den Vorstellungsgesprächen soll dann auch der interne Bewerber kommen (dürfen!). Hier wird die Unterrepräsentanz von Frauen in dem Bereich als Grund für die externe Ausschreibung angegeben.

Hier sei an den § 205 SGB IX erinnert.
"Verpflichtungen zur bevorzugten Einstellung und Beschäftigung bestimmter Personenkreise nach anderen Gesetzen entbinden den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach den besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen."

Mehr unter:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26577

Und als öffentlicher Arbeitgeber ist noch Art. 33 Abs. 2 GG - Bestenauslese - zu berücksichtigen:-)

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Gruß
Wolfgang


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