Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 21.01.2020, 15:11 (vor 1556 Tagen) @ Hertha

§ 165 SGB IX ... werden Sie zu Vorstellungsgespräch eingeladen.

Sehen Gerichte wohl anders: Eine solche generelle Einladungspflicht lehnt z.B. LAG Baden-Württemberg bei bloß „interner“ Stellenausschreibung ab wegen vorgeblicher „Rechtsänderung“ durch das BTHG (noch nicht rkr.)

Leitsätze: „Die Pflicht der öffentlichen Arbeitgeber zur Einladung von schwerbehinderten Bewerbern/innen gilt nicht für rein interne Stellenbesetzungsverfahren. "Solche" Arbeitsplätze im Sinne von § 165 Satz 3 SGB IX sind nur diejenigen Arbeitsplätze, die den Agenturen für Arbeit zu melden sind. Nach der Neufassung des § 165 Satz 1 SGB IX zählen hierzu nicht die intern ausgeschriebenen Arbeitsplätze.“
LAG Ba-Wü. vom 03.06.2019 - 1 Sa 12/18

Dieses Urteil mag zu weitgehend sein: Aber auch von Roetteken lehnt jedenfalls für diese Konstellation (mit nur einem einzigen Bewerber) ein Einladungsrecht klar ab in: jurisPR-ArbR 15/2019 Anm. 4, Abschnitt D, wenn keinem (anderen) Bewerber ein Gespräch angeboten wird.

Gruß,
Cebulon


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