Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern (Allgemeines)

Georgina, Monday, 20.01.2020, 06:12 (vor 1529 Tagen) @ Hertha


Interne Ausschreibung im ÖD. Einziger Bewerber ein schwerbehinderter Kollege.
Nun soll die Stelle extern ausgeschrieben werden mit dem Argument und dem Hinweis auf § 6 Bundesgleichstellungsgesetz, es wären zu wenig Frauen in dem Bereich beschäftigt. Der interne Bewerber soll dann auch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Mir scheint hier nicht nur eine Verletzung hinsichtlich § 164 SGB IX vorzuliegen, sondern auch eine Verletzung gegen § 1 AGG.

Sollen Betriebe nicht gerade extern ausschreiben und diese vorhandene Stelle auch dem Jobcenter melden?
So gibt man ja theoretisch anderen Schwerbehinderten von ausserhalb die Chance auf eine Stelle...der AG muss eben nur prüfen, ob unter allen Bewerbern Scherbehinderte sind, die in gleicher Weise geeignet sind und muss diese zum Gespräch einladen.
Ich sehe in der externen Ausschreibung erst mal keine Diskriminierung. :-|


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