Kostenübernahme für Rechtsanwalt verweigern (Allgemeines)

WoBi, Monday, 20.01.2020, 11:22 (vor 1551 Tagen) @ Hertha

Hallo Herta,

Interne Ausschreibung im ÖD. Einziger Bewerber ein schwerbehinderter Kollege.

Warum ist es überhaupt zu einer internen Ausschreibung gekommen? Wurde der schwerbehinderte Kollege nicht bereits bei der Vorprüfung nach § 165 i.V.m. § 164 Abs. 1 SGB IX durch den Arbeitgeber, die SBV oder den PR als ein geeigneter Kandidat festgestellt?
Dann hätte es zu keiner Ausschreibung kommen müssen. Der öffentlichen Arbeitgeber meldet den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze.
Erst nach der ergebnislosen Prüfung mit Beteiligung von SBV und PR kommt die frühzeitige Meldung und Beauftragung der Agentur für Arbeit. Danach erst verzögert die Veröffentlichung der Stellenausschreibung.

Mehr dazu unter:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26386
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26295

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Gruß
Wolfgang


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