Beendigung der Maßnahme (BEM)

soundso..., Tuesday, 28.04.2020, 16:48 (vor 1459 Tagen)

Hallo zusammen,
wer kann mir Argumentationshilfe leisten in folgendem Fall:

- BEM läuft seit 10 Monaten
- Anlass war eine akute Erkrankung
- Arbeit musste umorganisiert werden, Auftragsart und Auftragszahl wurde befristet reduziert
- Im Verlauf wurde ein Zusammenhang von Erkrankung/Behinderung deutlich
- SBV plädierte früh (9/2019) für eine dauerhafte Lösung mit Beschäftigungssicherungszuschuss
- AG war zunächst nur bereit, die Maßnahme mit immer neuen Befristungen zu verlängern
- Im April 2020 wurde eine erneute Verlängerung aus dem BEM heraus erbeten
- Der AG lehnt dies jetzt ab mit Verweis auf Unwirtschaftlichkeit,
(es soll wieder 100% gearbeitet werden ohne Anpassung, die Schwerbehinderung wird mit keinem Wort erwähnt)
- SBV-Stellungnahme mit Verweis auf Verpflichtung zur Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes,
dass die Mittel nicht ausgeschöpft worden seien trotz Hinweis der SBV etc.
- Parallel erklärte sich der inzwischen ernannte Inklusionsbeauftragte bereit,
den Beschäftigungssicherungszuschuss zu beantragen
- daraufhin 2. Stellungnahme der SBV, dass eine neue Sachlage entstanden sei und die Maßnahme nun verlängert werden sollte, bis das weitere Procedere geklärt ist (im Interesse aller Beteiligten)
- dennoch erfolgte eine erneute Ablehnung der Maßnahme durch den AG gestern
- der eingeschaltete BAD und das Inklusionsamt kämen gerne mit an einen Tisch,
mittel- bis langfristig hoffe ich auf eine gute Lösung

- das Problem ist die Situation ab 01.05.2020, für die jetzt keine Regelung getroffen wurde bzw. eine Ablehnung der Fortführung der BEM-Maßnahme

FRAGE: DARF der AG einfach eine laufende BEM-Maßnahme überhaupt ersatzlos streichen?
Wenn ja, wie ist es in diesem Fall, in dem die Schwerbehinderung trotz intensiver Gespräche gar nicht berücksichtigt wurde?

Vielen Dank für eure Mithilfe :-) !


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