Beendigung der Maßnahme (BEM)

Vertigo, Saarland, Wednesday, 29.04.2020, 08:05 (vor 1452 Tagen) @ soundso...

Hallo soundso,

Ich gehe mal davon aus, dass die Kollegin mittlerweile schwerbehindert oder freigestellt ist.
Wenn nicht, solltest du schleunigst mit ihr einen Gleichstellungsantrag stellen damit sie bald einen gesonderten Kündigungsschutz hat.
Wurde denn in diesem BEM Verfahren der betriebsärztliche Dienst eingeschaltet?
Dann wäre es wichtig, mit der Beurteilung des Betriebsärztlichen Dienstes zu argumentieren und dem AG mitzuteilen, dass, wenn die Kollegin weiterhin auf einem nicht leidensgerechten Arbeitsplatz eingesetzt ist, es zu weiteren krankheitsbedingten Ausfällen kommen kann, was vermutlich beide Seiten nicht möchten.

Dann ist der AG, wie du glaube ich schon geschrieben hast, verpflichtet, ihr einen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz anzubieten.
Aber VORSICHT! Sollte der AG ihr einen solchen Arbeitsplatz nicht anbieten können und kann die Kollegin auf ihrem alten Arbeitsplatz ihre Arbeitsleistung nicht mehr bringen, kann dies eine Kündigung mit sich ziehen.

Ist die Kollegin wie gesagt schwerbehindert oder gleichgestellt, muss die Kündigung über das Inklusionsamt laufen, die dann genau prüfen, ob ein solcher Arbeitsplatz vorhanden ist oder mit Zumutbarkeit für den AG umgestaltet werden kann.

Es ist für den Arbeitgeber eine Hürde, über das Inklusionsamt zu kündigen, aber nicht unmöglich.

Ich rate dir, die nächsten Gesprächstermine zwischen euch und dem AG nur noch mit dem IFD zu führen.
Sie haben ja schon angekündigt, dass sie mit an einen Tisch kommen.

Sollte wirklich kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden sein und die Kollegin kann auf ihrem alten Platz nicht bleiben, dann kann gemeinsam mit dem IFD nach Möglichkeiten gesucht werden.
Es gibt viele Möglichkeiten......dafür hast du aber zu wenig über ihre Einschränkungen geschrieben.
Da muss man immer den Einzelfall betrachten.

Es könnte ja zum Beispiel auch sein, dass die Kollegin noch umgeschult werden könnte oder eine Weiterbildung absolvieren kann. Auch da unterstützt das Inklusionsamt über die Teilhabe zur Arbeit finanziell.
Oder sie ist schon älter und es müsste über eine Erwerbsminderungsrente nachgedacht werden.

Das sind alles nur Beispiele................................................

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Gruß
Vertigo


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