Beendigung der Maßnahme (BEM)

garda, Berlin, Wednesday, 29.04.2020, 08:01 (vor 1429 Tagen) @ soundso...

Hallo,

BEM hat immer grundsätzlich einen empfehlenden Charakter, deswegen ist das Präventionsverfahren nach dem Absatz 2 auch so wichtig.

Setzt sich der AG aber über die Empfehlungen aus dem BEM hinweg, manövriert er sich möglicherweise in eine für ihn ungünstige Lage die dein AG offenbar nicht vollständig durchschaut. Ich verweise hier auf § 105 GewO, mit seiner hier durchaus relevanten Einschränkung des Direktionsrechts, auf das Recht von Schwerbehinderten auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz und die Fürsorgepflicht des AG. Da muss ein AG schon gut begründen, wenn er sich hinwegsetzen will und BR + SBV haben genug Ansatzpunkte.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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