Beendigung der Maßnahme (BEM)

Vertigo, Saarland, Thursday, 30.04.2020, 08:44 (vor 1456 Tagen) @ soundso...

Hallo,
etwas geht mir noch durch den Kopf,

Wieso wurde dieser Arbeitsplatz bis 30.04.2020 befristet?
War zu erwarten, dass die Einschränkungen nur vorübergehend zu erwarten sind?

Wenn dies so ist, könnte das nochmal überprüft werden mit einem neuen betriebsärztlichen Gutachten und das BEM Verfahren wird weiter geführt.

" Nach den Maßnahmen sollte eine Laufende Erfolgskontrolle durchgeführt werden.
Waren die Maßnahmen erfolgreich, arbeitet der Beschäftigte weiter und wenn nicht, gibt es eine neue Fallbesprechung."
So steht es zumindest auf dem Plakat von ifb (www.ifb.de/bem) und das macht ja auch Sinn.

Wenn der Arbeitgeber meint, er müsse diesen Arbeitsplatz umstrukturieren oder streichen wegen Unwirtschaftlichkeit, dann muss eben der Fall nochmal neu besprochen werden, weil dieser wiederum dann nicht leidensgerecht ist, um eine Lösung zu finden.
Das BEM geht wieder von vorne los.

--
Gruß
Vertigo


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