Beendigung der Maßnahme (BEM)

soundso..., Tuesday, 28.04.2020, 20:21 (vor 1458 Tagen) @ albarracin

Gute Frage- tatsächlich schien dies die ersten Monate nicht nötig, die Kollegin wollte nicht auf die Behinderung abheben und nur aufgrund Gesundheitszustand die BEM-Maßnahme. Als dies chronifizierte und der Zusammnehang zur Behinderung klar wurde, geschah die Kontaktaufnahme zum IFD im November 2019 von meiner Seite aus und man stellte uns viermonatige Wartefristen für ein Gespräch in Aussicht. Überraschend erfolgte dann nach ca. 6 Wochen ein Anruf, die Kollegin solle sich melden. In dieser Zeit war sie erkrankt/in Urlaub und es kam später zu einem Kontakt. Die Kollegin wurde dann an den IFD in ihrer Region verwiesen (AG/Zentrale in einer Sadt, Homeoffice einzelner MA bundesweit), obwohl man uns vorher gesagt hatte, dass dies zentral geregelt würde im Gespräch mit dem AG.
Dort ist sie in Beratung, man will auch mit dem AG an einen Tisch.
All dies ist dem AG bekannt, trotzdem steht jetzt die Behauptung im Raum, es sei nicht um Behidnerung gegenagen (der GdB war ohnehin bekannt in der Personalabteilung).
Es gibt viele Details dazu, die ich hier gar nicht alle ausbreiten kann... aber kannst du schon etwas bezüglich meiner Frage sagen?


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