Beendigung der Maßnahme (BEM)

soundso..., Wednesday, 29.04.2020, 15:51 (vor 1458 Tagen) @ soundso...

Vielen Dank euch allen erstmal für die interessanten Antworten!
Soweit hatten wir bereits mit bedacht bzw. berücksichtigt, was ihr auch geschrieben habt, das stärkt schon mal den Rücken :-).
Einen Punkt verstehe ich aber in dem Zusammenhang noch nicht ganz:
Die Kollegin hatte bereits im BEM-Verfahren genau mitgeteilt, in welchem Rahmen sie ihre Arbeitskraft einsetzen kann, so war die Maßnahme auch tatsächlich geplant worden bis 30.04.2020.
Garda und Albaraccin meinen jetzt, sie solle dem AG schriftlich und nachvollziehbar nochmal konkret die Arbeitskraft anbieten (also bestimmte Tätigkeiten auch ablehnen)?
Dies in Verbindung mit §615 BGB? Ich stehe da ein bisschen auf dem Schlauch und weiß nicht so recht, wie sich das praktisch auswirken könnte für die Kollegin, helft ihr mir da nochmal?
Das würde ihr im Zweifel die Vergütung sichern ab Mai, weil der AG nicht sagen kann, hier verweigert einer einfach die Leistung, oder?
Bisher haben wir eine Stellungnahme des BAD (Betriebsärztin) und des IFD sowie meine Stellungnahmen.

Liebe Grüße und Danke nochmals!


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