Beendigung der Maßnahme (BEM)
Hallo albarracin,
Der ANin ist zu empfehlen, über den 01.05. hinaus unbedingt (schriftlich und nachweisbar) ihre Arbeitskraft im derzeitigen Rahmen anzubieten und den AG auf evtl. "Annnahmeverzug" gem. § 615 BGB hinzuweisen.
Eine sehr sinnvolle Ergänzung wenn die Arbeit "so" oder eben gar nicht angenommen wird.
@garda: Du hast wohl § 106 GewO gemeint mit dem Direktionsrecht und dessen möglichen Einschränkungen?
Genau richtig, das war ein Tippfehler.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael