Beendigung der Maßnahme (BEM)

garda, Berlin, Wednesday, 29.04.2020, 15:32 (vor 1448 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

Der ANin ist zu empfehlen, über den 01.05. hinaus unbedingt (schriftlich und nachweisbar) ihre Arbeitskraft im derzeitigen Rahmen anzubieten und den AG auf evtl. "Annnahmeverzug" gem. § 615 BGB hinzuweisen.

Eine sehr sinnvolle Ergänzung wenn die Arbeit "so" oder eben gar nicht angenommen wird.

@garda: Du hast wohl § 106 GewO gemeint mit dem Direktionsrecht und dessen möglichen Einschränkungen?

Genau richtig, das war ein Tippfehler.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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