Definition Verhinderung (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Wednesday, 24.06.2020, 12:18 (vor 1396 Tagen)

Hallo liebes Forum,

ich würde mal gerne wissen, wie ihr den Begriff der Verhinderung auslegt.
in Kommentaren und im Lexikon hier und auch auf der Seite der Integrationsämter ist beschrieben :
Verhindert ist man bei:
Urlaub
Krankheit/Kur
Dienstreise
Betroffenheit
soweit so gut, auch steht da, eine Verhinderung ist auch dann gegeben, wenn die SBV zwar im Betrieb oder der Dienststelle anwesend, aber für eine bestimmte Tätigkeit nicht erreichbar ist, z. B. weil sie eine andere Angelegenheit aus dem Aufgabenkatalog wahr nimmt.

Mein Arbeitgeber sieht dies so, dass, wenn eine wichtige, nicht aufschiebbare Angelegenheit zu klären ist, wenn ich z. B. schon Dienstschluss habe oder nicht sofort telefonisch erreichbar bin, dass er dann meinen Stellvertreter, der eventuell noch im Haus ist (wenn ich z. B. um 13 Uhr gegangen bin und um 14 Uhr ergibt sich ein Vorfall oder ich habe einen Tag Gleitzeit), als meine Stellvertretung hinzuziehen kann.
Schließlich müssten wir ja untereinander kommunizieren.
Einen solchen Notfall habe ich und meine Vorgängerin noch nie erlebt, d. h., dass beispielsweise die Polizei kommen müsste einen schwerbehinderten Mitarbeiter verhaftet und ich dann nicht im Haus bin.

Ich bin voll freigestellt mit 80% Arbeitszeit (wir haben in der Regel mehr als 100 schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter) und ich bin jeden Tag da.
.
Eigentlich geht es darum, dass sie mich über ein sehr kurzfristiges und sehr wichtiges Personalgespräch ( es geht um Arbeitszeitbetrug, Mundraub u.a.) vergessen haben, zu informieren und zu diesem Gespräch nur den Betriebsrat, der zuständig war und auch gleichzeitig mein 1. Stellvertreter ist, eingeladen haben.
Angeblich hätte man mich versucht anzurufen, ich sei aber nicht erreichbar gewesen.
Mein Arbeitgeber glaubte, dass der eingeladene Betriebsrat ja mein Stellvertreter ist und somit ja beide Seiten abgedeckt sind.

Wie sieht das rechtlich aus? Ist es eine echte Verhinderung, wenn ich schon Dienstschluss habe oder mal einen Tag Gleitzeit (Überstunden) abbaue?
Meiner Meinung nach nicht!
Am liebsten hätte mein Arbeitgeber, dass ich eine Verfügung verfasse (denn er weiß schon, dass nur ich mich für verhindert erklären kann), dass er , wenn er mich nicht direkt erreicht, meinen Stellvertreter informieren kann und dies ausreichend ist. Also dass ich mich im Dienstfrei grundsätzlich als verhindert erkläre.

Meist müssen doch Personalgespräche nicht sofort stattfinden, wenn etwas geklärt werden muss.
Und mit dem genannten Beispiel oben mit der Polizei? Dürfte da mein Stellvertreter rechtlich agieren?
Man könnte ihn ja beispielsweise hinzurufen, wenn ich nicht mehr im Haus bin, mich aber dann am nächsten Tag beispielsweise informieren und die Beteiligung nachholen.

Ich bin wirklich sehr gespannt auf eure Auslegungen.
Hat vielleicht jemand einen § ausser 177 und 178 SGB IX, in dem noch genauer die Verhinderung/Abwesenheit erklärt ist?

Liebe Grüße

--
Gruß
Vertigo


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion