Definition Verhinderung (Allgemeines)

PolWol, Tuesday, 07.07.2020, 17:20 (vor 1394 Tagen) @ Vertigo

Hallo,

Mein Arbeitgeber hat ja einen Überblick über meine regelmäßigen und auch die unregelmäßigen Termine.
Ich führe einen elektronischen Kalender in meinem Arbeits-PC, den ich wirklich immer zeitnah aktualisiere. Man kann da zwar sehen, ob ich im Termin bin oder nicht, aber nicht was genau. Es ist dann nur das Zeitfenster geblockt.
Meinen Urlaub trage ich ebenfalls ein und meine Seminare auch.

Problem ist, dass der Kalender nicht beachtet wird. Ich bekomme häufig auch BEM Gespräche und auch Vorstellungsgespräche geschickt, auch wenn da schon ein Termin hinterlegt ist.

Ob der Arbeitgeber den Kalender nicht beachtet, ist nicht belegt. Kann es nicht sein, dass der Arbeitgeber den Kalender sehr genau beachtet?
Hier wird deutlich, dass die technische Ausstattung der SBV sehr eng an die technische Ausstattung des Arbeitgebers angelehnt ist. Es wird vermutlich sogar die Datensicherung des Arbeitgebers mitbenützt. Aus der Datensicherung kann der Kalender z.B. auf einen anderen PC hergestellt werden. Im Prinzip wie eine Synchronisation mit einen Handy. Dort sind die Inhalte lesbar! Ein Duplikat des Kalenders. Ebenso kann der Kalender geteilt werden.

Die Unabhängigkeit der SBV ist auch bei der Ausstattung der SBV zu beachten.


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