Definition Verhinderung (Allgemeines)

WoBi, Friday, 26.06.2020, 10:02 (vor 1393 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

es war keine Kritik an deiner Amtsführung oder deinem persönlichen Einsatz für das Ehrenamt. Es ging mir um das Aufzeigen des Verhaltens des Arbeitgebers und der für ihn handelnden Erfüllungsgehilfen. Hier kann z.B. mit Sprechzeiten die Unterrichtung durch den Arbeitgeber der SBV gesteuert werden. Durch den Überblick der regelmäßigen Termine z.B. BR-Sitzungen, Zeiterfassung (Zweckentfremdung?), Urlaubsmeldungen, Kostenübernahme für Seminare über dich, kann der Arbeitgeber sich sonst über deine Funktion als Vertrauensperson organisieren.
Brauchst nur zu schauen, wie dein Zugang zur Geschäftsführung / oberster Dienstherr geregelt ist. Da ist mindestens das Vorzimmer als Zugangsbremse vorhanden. Der "Chef" ist sicher auch nicht rund um die Uhr bei einem 3-Schichtbetrieb für die SBV ansprechbar. Hat das Vorzimmer eine 24-Stundenbesetzung?
Nimm dieses als Beispiel für die eigene Organisation deiner Ehrenamtsaufgabe. Fordere die entsprechenden Ressourcen ein, definiere die Informationsübergabe (Ort, Zeitrahmen). Immer an die Augenhöhe denken. Wie ist es beim BR geregelt? Positives auch für die SBV beanspruchen.

Klar ist, dass die handelnden Personen die Rechtslage kennen. Nur wird hier eine partielle Rechtstreue z.B. durch die Juristin praktiziert. Wenn es ins Konzept des Arbeitgebers passt, bedeutet nicht "unverzüglich".
Dieses Verhalten des Arbeitgebers ist schwer nachhaltig zu beeinflussen. Hier könnten die KollegInnen durch Information mit ihrem Verhalten gestärkt werden. Dazu wurde vor mehreren Jahren eine "Notkarte" mit Verhaltensregeln für derartige Gesprächssituationen verteilt.

Das Verhalten deines Stellvertreters war doch positiv. Hat seine Rolle nur als BR definiert und hat auf die Verpflichtungen zur Unterrichtung der SBV hingewiesen. Trotz Freistellung als BR-Mitglied ist durch die Gesprächsteilnahme keine Unterrichtung des BR-Gremiums erfolgt.

Zu deiner Frage:
Ich persönlich würde mich auf keinen Fall pauschaliert bei Abwesenheit (Arbeitsende / Urlaub / Seminar /…) mich als Verhindert erklären. Damit wird dem Arbeitgeber ein Handlungsrahmen mit vielen Freiheiten eingeräumt, der die Arbeit der SBV und die Interessenvertretung erschwert. Ich würde mein eigenes Handlungsfeld ohne zwingenden Grund begrenzen.
Der Arbeitgeber hat den Betrieb zu organisieren, aber die Interessensvertretung organisiert ihr Ehrenamt eigenverantwortlich.

"Böses" Beispiel zu einer Art unerwünschtem Auswuchs der freien Interpretation des Arbeitgebers:
"Chef" bestellt Vertrauensperson zu einer Information / mehrstündige Veranstaltung – sonstiger Vorwand - ein, um in dieser Zeit der „Verhinderung“ mit der Stellvertretung "spontan dringende" Aktivitäten durchzuführen.
Man kann manchmal nicht schlecht genug denken – Oder?

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Gruß
Wolfgang


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