Definition Verhinderung (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Friday, 26.06.2020, 08:06 (vor 1399 Tagen) @ WoBi

Guten Morgen WoBi,

so.....hier nochmal........
vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort.
Natürlich geht es um die Organisation der SB- Arbeit, die meiner Meinung nach sehr gut von mir organisiert ist.
Wie ich schon geschrieben hatte, bin ich ja täglich da.

Zu deinen Fragen:
mein 1. Stellvertreter ist nicht der BR- Vorsitzende, sondern ein normales freigestelltes BR- Mitglied.
Da er eine 100 % Stelle hat, ist er meist bis 16 Uhr im Haus. Ich gehe immer sehr unterschiedlich, weil ich mir die Zeit mit den Terminen einteilen muß. Meist bin ich aber morgens schon ab 7 Uhr da. Dann bin ich immer mindestens 6 Stunden da......häufiger auch länger, weil auch 1x/Wo BR-Sitzung ist oder auch nach 14 Uhr noch Termine mit der Perso sind, oder Kolleginnen und Kollegen erst nach dem Frühdienst kommen können.

Wie ich auch schon geschrieben hatte, ging es um dieses Personalgespräch, das ohne meine Beteiligung geführt wurde und mein 1. Stelli als Betriebsrat (er betreut diese Mitarbeiterin als BR) eingeladen war. Übrigens auch sehr kurzfristig.
Und es war wohl genau wie du geschrieben hast, es wurde gesammelt und gesammelt und dann kurzfristig (so kurzfristig geht das oft auch mit BEM Gesprächen) dieses Gespräch geführt, weil unsere Juristin wohl durch das Home-Office nur an wenigen Tagen im Haus ist und sie dafür nicht extra kommen wollte oder konnte.
Am Ende dieses Gespräches erwähnte mein Stelli.......naja, er ärgert auch gerne mal die Perso......dass hier im Vorfeld keine Beteiligung der SBV stattgefunden hat.
Da waren sie sauer, denn man gibt ja nicht gerne Fehler zu!

In meinem nächsten Jour fixe mit dem Personaldirektor und der Juristin wurde dann mit mir gesprochen und als ich ihnen wieder mal die Beteiligung der SBV (war schon öfters Thema) und den passenden § erklärt habe, kam dann einen Tag später die Information der Juristin, dass sie mich somit beteiligen, mir ihr Vorhaben mitteilen und eine Stellungnahme erbitten.
Das Protokoll des Gespräches hatten sie mir mitgeschickt mit den ganzen Vorhaltungen.
Die Mitarbeiterin bekommt jetzt gleich 3 Abmahnungen statt eine fristlose Kündigung.
Ich weiß, dass die Kündigung locker drin gewesen wäre mit Arbeitszeitbetrug, Fehlverhalten und Mundraub.
Ich habe in meiner Stellungnahme ein Coaching und die Beteiligung vom Integrationsfachdienst vorgeschlagen, da mit der Mitarbeiterin früher schon Personalgespräche wegen Fehlverhalten (Unfreundlichkeit usw.) geführt wurden und sonst noch nicht viel passiert ist. Meines Erachtens liegt dies nicht ausschließlich an der Mitarbeiterin, sie ist dort von Anfang an nicht erwünscht gewesen. Egal...... das ist eine andere Sache.

Aber meine eigentliche Frage war ja, kann und soll ich mich prinzipiell als verhindert erklären, wenn ich im Frei oder Feierabend bin?
Wie sieht denn das rechtlich aus?

--
Gruß
Vertigo


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