Definition Verhinderung (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Friday, 26.06.2020, 11:17 (vor 1398 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

ich habe das nicht als Kritik von deiner Seite empfunden. :-) ;-)

Mein Arbeitgeber hat ja einen Überblick über meine regelmäßigen und auch die unregelmäßigen Termine.
Ich führe einen elektronischen Kalender in meinem Arbeits-PC, den ich wirklich immer zeitnah aktualisiere. Man kann da zwar sehen, ob ich im Termin bin oder nicht, aber nicht was genau. Es ist dann nur das Zeitfenster geblockt.
Meinen Urlaub trage ich ebenfalls ein und meine Seminare auch.

Problem ist, dass der Kalender nicht beachtet wird. Ich bekomme häufig auch BEM Gespräche und auch Vorstellungsgespräche geschickt, auch wenn da schon ein Termin hinterlegt ist.
Darum geht es eigentlich nicht. Mein Arbeitgeber wollte schnellstmöglich jemanden von der SBV zuziehen können, damit er nicht warten muss.
Warum das auf einmal jetzt so ein Problem darstellen soll, verstehe ich nicht.
Sie haben sich wahrscheinlich darüber geärgert, dass sie mich vergessen haben zu beteiligen, auch wenn sie angeblich kurzfristig angerufen haben, weil sie gemerkt hätten, dass sie mich vergessen haben, hätten sie mich egal wie erreichen können.
Ich war da und es kam keine Einladung.

Realistisch gesehen gab es in den letzten Jahren noch niemals eine Situation oder einen so dringendes Gespräch, das nicht hätte einen Tag warten können.
Und wenn ich schon im Feierabend bin und etwas passiert, dann ist für mich auch eine "unverzügliche Beteiligung" gegeben, wenn ich das direkt am nächsten Tag erfahre, wenn ich meinem Dienst aufnehme.
Ich kann den Polizisten, wie im Beispiel genannt, die Festnahme nicht verbieten und wenn ich dies dann am nächsten Tag erfahre, ist das unverzüglich.
Das genannte Beispiel kam allerdings von Arbeitgeberseite.

Dein böses Beispiel ist echt gut!
Könnte wirklich voll ausgenutzt werden.

Grüße von dem schönen Saarland und ein schönes Wochenende

--
Gruß
Vertigo


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