SBV einbeziehen auch ohne SB-Bewerbung / BAG Urteil 2020 (Einstellung)

Claudi, Hessen, Friday, 30.07.2021, 11:45 (vor 994 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,

als SBV erhalte ich bei Auswahlverfahren lediglich dann Bewerbungsunterlagen, wenn sich Schwerbehinderte/Gleichgestellte beworben haben.

Nun habe ich gehört, dass es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahre 2020 geben soll, wonach "die SBV bei jeder Einstellung einzubeziehen ist, auch dann, wenn sich keine Schwerbehinderten (Gleichgestellten) auf die freie Stelle beworben haben".

Könnt Ihr mir bitte sagen, wo ich diese Urteil finde?

Vorab vielen Dank und ein schönes Wochenende wünscht
Claudia


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