SBV einbeziehen auch ohne SB-Bewerbung / BAG Beschluss 2020 (Einstellung)

Cebulon, Friday, 30.07.2021, 18:02 (vor 1001 Tagen) @ Claudi

Ich bin nur durch den Podcast 318 des W.A.F. verunsichert worden: „Das BAG hat klargestellt, dass die SBV bei jeder Einstellung einzubeziehen ist und ihr alle Teile einer Bewerbung vorzulegen sind, auch wenn sich gar kein Schwerbehinderter beworben hat.“

Hallo Claudi,
da wird der Hund in der Pfanne verrückt: Podcast #318 ist ziemlich reißerisch aufgemacht, und nicht mal ein Aktenzeichen angegeben, insoweit geht Infowert gegen Null. Von solchen Werbeclips halte ich_nichts; m.E. „marktschreierisch“, eher verwirrend als erhellend, zumal auch Entscheidungsdatum des BAG fehlt.

Dass „ihr alle Teile einer Bewerbung vorzulegen sind, auch wenn sich gar kein Schwerbehinderter beworben hat“ - diese pauschale These halte ich für völlig sinnfrei und für Fakenews vom Starnberger See.

Gruß,
Cebulon


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