SBV einbeziehen auch ohne SB-Bewerbung / BAG Urteil 2020 (Einstellung)

garda, Berlin, Wednesday, 04.08.2021, 08:09 (vor 996 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

dann sind SB-Beschäftigte im Verfahren und es besteht natürlich Beteiligungsrecht, was nach meiner Kenntnis auch eingehalten wird. Hier kommt man dann eher über die Mitwirkung im Rahmen der Beurteilungen ran die als Entscheidungsgrundlage dienen. Leider wählen fast alle Beschäftigten die SBV nicht als Begleitperson zum Thema Beurteilung und wenn dann das Kind im Brunnen liegt, kann die SBV im Verfahren meist auch nichts mehr machen.

Es bleibt aber dabei, wie wir ja festgestellt hatten, dass das eigentliche Thema damit nichts zu tun hat. Ich bin gespannt, ob da was berichtigt wird.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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