SBV einbeziehen auch ohne SB-Bewerbung / BAG Urteil 2020 (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 30.07.2021, 11:58 (vor 1000 Tagen) @ Claudi

Hallo,

die SBV war schon immer im Vorfeld eines Bewerberverfahrens gem. § 164 Abs. 1 zu beteiligen. Daran hat sich auch nichts geändert.

Genausowenig hat sich auch geändert, daß die SBV an einem konkreten Bewerberverfahren nur dann zu beteiligen (Unterlagen, Bewerbergespräche) ist, wenn sich tatsächlich eine schwerbehinderte/gleichgestellte Person beworben hat. Da gibt es auch nichts Abweichendes vom BAG.

--
&Tschüß

Wolfgang


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