SBV einbeziehen auch ohne SB-Bewerbung / BAG Urteil 2020 (Einstellung)

Claudi, Hessen, Friday, 30.07.2021, 12:18 (vor 994 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Den Kenntnisstand hatte ich auch. Ich bin nur durch den Podcast 318 des W.A.F. verunsichert worden:
"Das BAG hat klargestellt, dass die SBV bei jeder Einstellung einzubeziehen ist und ihr alle Teile einer Bewerbung vorzulegen sind, auch wenn sich gar kein Schwerbehinderter beworben hat. Doch was genau hat die SBV eigentlich bei Einstellungsverfahren zu tun und warum hat sie diese Aufgaben? Das klären Fabian Baumgartner und unser SBV-Experte Niklas Pastille in diesem Podcast.
Themen in der heutigen Folge:
•Was hat die SBV eigentlich bei Einstellungsverfahren zu tun?
•Darf die SBV bei der BR-Sitzung mit abstimmen?"

Derzeit erhalte ich über die Personalabteilung nur dann Kenntnis von Bewerbungen, wenn mindestens eine Bewerber*in schwerbehindert bzw. gleichgestellt ist.
Sollte es in einem Bewerbungsverfahren keine Schwerbehinderten / Gleichgestellten geben, bekomme ich auch keinen Zugang (online) zu dem Bewerbungsunterlagen.

Gruß Claudia


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