SBV einbeziehen auch ohne SB-Bewerbung / BAG Beschluss 2020 (Einstellung)
Hallo Michael,
dazu eine BIH-Kurzinformation zum BAG vom 16.09.2020 – 7 ABR 2/20, Rn. 30, 32, 36, zur „Entfristung“ (mit Personalgestellung an Jobcenter). Siehe auch ZB 2-2021, Seite 14, zum Unterrichtungsanspruch der SBV zum BAG-Beschluss (nicht Urteil).
Zum Ausgangsthema (Beteiligung der SBV auch ohne SB-Bewerber im Verfahren) hat das nichts beizutragen.
Das Beteiligungsrecht der SBV besteht selbstverständlich auch in Fällen der Entfristung ohne Stellenausschreibung, wenn zwar „Bewerbungen“ generell fehlen zu den Entfristungen, da ja gar keine Ausschreibung (Rn. 30/32), jedoch der Arbeitgeber alle sbM mit „befristetem“ Arbeitsvertrag als Bewerber „behandelt“ (Rn. 36) im rein internen Auswahlverfahren zur Entfristung. Also etwas völlig anderes als das, was im Podcast #318 (ab 1:10 min) m.E höchst missverständlich bzw. irreführend dargestellt wird durch verkürzte Darstellung.
Gruß,
Cebulon