Änderung beim direkter Vorgesetzter (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.08.2021, 09:21 (vor 978 Tagen) @ Alex081073

Hallo,

natürlich umfasst der Begriff "alle Angelegenheiten" in § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auch organisatorische Veränderungen und erst recht einen neuen Vorgesetzten. Wo gibt es da Zweifel in der Kommentierung? Welchen Kommentar hast Du benutzt?

--
&Tschüß

Wolfgang


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