Änderung beim direkter Vorgesetzter (Allgemeines)
Hallo,
natürlich umfasst der Begriff "alle Angelegenheiten" in § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auch organisatorische Veränderungen und erst recht einen neuen Vorgesetzten. Wo gibt es da Zweifel in der Kommentierung? Welchen Kommentar hast Du benutzt?
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&Tschüß
Wolfgang