Änderung beim direkter Vorgesetzter (Allgemeines)

Alex081073, Oberfranken, Thursday, 19.08.2021, 10:01 (vor 981 Tagen) @ albarracin

Hallo,

natürlich umfasst der Begriff "alle Angelegenheiten" in § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auch organisatorische Veränderungen und erst recht einen neuen Vorgesetzten. Wo gibt es da Zweifel in der Kommentierung? Welchen Kommentar hast Du benutzt?

Hallo Wolfgang,

Danke für den Hinweis, aber dies ist mir bekannt mit dem "allen Angelegenheiten".
Die Frage ist ja mehr auf meinem Fall bezogen, da der neue Vorgesetzter der Team D und E vollumfänglich übernimmt, ja davor auch die Teams so halb betreut hat und Ansprechpartner war. Nun ist er halt komplett für die Teams D und E zuständig und muss keinen anderen Vorgesetzten mehr etwas mitteilen.
Darum mehr die Frage, ob das ausreicht die SBV davor informieren zu müssen, bei einer solchen organisatorische Änderung?
Zweifel = zählt das als wirkliche Veränderung der schwerbehinderten MA?
Kommentar= Düwell

Gruß
Alex.


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