Änderung beim direkten Vorgesetzten (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 25.08.2021, 11:46 (vor 987 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

das von Dir verlinkte Urteil des BAG spricht nicht generell gegen ein Anhörungsrecht der SBV bei Vorgesetztenwechsel.

Das BAG hat lediglich (in Rn 22) verlangt, daß im Zusammenhang mit der Neubesetzung der Vorgesetztenfunktion die "Berührung" mit den Interessen der dieser FK nachgeordneten schwerbehinderten/gleichgestellten AN konkretisiert wird.

Düwell in LPK-SGB IX, § 178 Rn 40 hat hierzu einige Beispiele formuliert wie zB "Anleitung" oder Entscheidungsbefugnis über Ausgestaltung der Arbeitsplätze.
Aus meiner Sicht dürfte auch dazugehören, wenn ein sb AN zB gem. § 164 Abs. 4 SGB IX besondere Rechte in Bezug auf Arbeitsorganisation, Arbeitsumfeld oder Arbeitszeit geltend gemacht hat, über die die FK zumindest teilweise Entscheidungsbefugnis hat.
Außerdem dürfte es zulässig sein, eine Informationspflicht des AG grundsätzlich zu bejahen, wenn es um Mitbestimmungs- bzw. mitwirkungspflichtige Angelegenheiten von BR oder PR geht.
So wäre zB aus meiner Sicht eine Informations- und Anhörungspflicht ggü. der SBV dann gegeben, wenn die neue FK "relevante Personalbefugnisse" (Fitting, § 99 Rn 139b) hätte, die im Rahmen der Betriebsverfassung zur Mitbestimmungspflicht führen würden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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