Änderung beim direkten Vorgesetzten (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 25.08.2021, 12:40 (vor 975 Tagen) @ albarracin

das von Dir verlinkte Urteil des BAG spricht nicht generell gegen ein Anhörungsrecht der SBV bei Vorgesetztenwechsel.

Hallo, das BAG, 17.08.2010, 9 ABR 83/09, hat in Rn. 22 ausdrücklich klargestellt: „Besonderheiten, die z.B. darin bestehen können, dass es zu den Aufgaben der Führungskraft gehört, Arbeitsplätze nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX behinderungsgerecht zu gestalten, sind von der SBV nicht vorgebracht und auch aus dem Ergebnis der Anhörung nicht ersichtlich.“ Der vom BAG in Rn. 14 (am Ende) zitierten damaligen Gegenansicht von Neumann/Pahlen und Trenk-Hinterberger, wonach „mittelbarer Zusammenhang“ ausreichen würde, ist das BAG gerade nicht gefolgt: „a.A. Pahlen in Neumann/Pahlen/ Majerski-Pahlen SGB IX 12. Aufl. § 95 Rn. 10: mittelbarer Zusammenhang mit bloßer Auswirkung und Ausstrahlung auf einen oder mehrere schwerbehinderte Menschen reicht aus; ähnlich Trenk-Hinterberger in HK-SGB IX 3. Aufl. § 95 Rn. 15“.

Auch Alex hat von „schwerbehinderungsspezifischen“ Befugnissen der Teamleitung i.S.d. § 164 Absatz 4 SGB IX n.F. nichts erwähnt, oder? Etwas anderes könnte allenfalls gelten, sofern auf einem Teamleiter der untersten Führungsebene solche „Entscheidungsbefugnisse“ delegiert worden sein sollten.

Gruß,
Cebulon


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