Änderung beim direkter Vorgesetzter (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.08.2021, 12:00 (vor 974 Tagen) @ Alex081073

Hallo,

"halb betreut" ist keine arbeitsrechtliche Kategorie. Ausschlaggebend ist die formale Entscheidungsgewalt in Bezug auf disziplinarische Angelegenheiten und Arbeitsinhalten bzw. -abläufen.

Düwell betont doch ausdrücklich die "Allzuständigkeit" der SBV. Und eine Änderung des disziplinarischen Vorgesetzten ist eine wesentliche Änderung der Umstände und unterliegt deswegen dem § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Das hat die Rechtsprechung - seinerzeit noch Verwaltungsgerichte - schon vor gut 30 Jahren entschieden. Außerdem ist es eine so wesentliche Entscheidung, daß sie ja auch gem. § 99 BetrVG der Mitbestimmung des BR unterliegt.
An Deiner Stelle würde ich die Information und Anhörung jetzt aktiv einfordern und ggfs. die Umsetzung der Maßnahme aussetzen. Das ist aber nur sinnvoll, wenn Du auch bereits bist, den Konflikt wirklich auszutragen - ggfs. bis zum Arbeitsgericht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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