Änderung beim direkten Vorgesetzten (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 20.08.2021, 22:35 (vor 951 Tagen) @ Alex081073

Da sich ja auch das Organigramm ändert, bin ich bei deiner Anmerkung voll und ganz dabei.

Hallo Alex, da wäre ich etwas vorsichtig: Denn diese pauschale und viel zu weitgehende Ansicht ist klar abzulehnen laut ständ. arbeitsgerichtl. Rechtsprechung aller Instanzen – seither zig-fach zitiert bzw. bestätigt von Gerichten wie BAG, BVerwG und KGH. Da hilft auch die vormalige Rspr. der Verwaltungsgerichtsbarkeit nichts und auch nicht zwingend evtl. „Mitbestimmung“ des Betriebsrats.

Zu pauschal und daher falsch, wonach generell ausschlaggebend die formale Entscheidungsgewalt der geänderten Teamleitung in Bezug auf „disziplinarische Angelegenheiten und Arbeitsinhalten bzw. -abläufen“ sei. Die "Allzuständigkeit" einer SBV ist insoweit nicht absolut gemäß Bundesarbeitsgericht. Zur „Abgrenzung zu anderen Angelegenheiten“ mit acht Beispielsfällen für Abgrenzung unterrichtungspflichtiger und nicht unterrichtungspflichtiger Angelegenheiten siehe Düwell in LPK-SGB IX, § 178 Rn. 36.

Bei SBV-Beteiligung geht es natürlich niemals um „Mitbestimmung“ oder „(Mitbestimmungs-) Recht“ einer SBV – so jedoch vom Siebten Senat voll irreführend geschrieben (BAG,14.3.2012, 7 ABR 67/10), da die SBV bekanntlich keine Mitbestimmungsrechte hat im Unterschied zu BR/ PR gemäß BIH-Fachlexikon. Was diesen Senat „geritten“ hat, einen solchen „Unsinn“ in seiner Überschrift in fett hervorzuheben in dem auch sonst vielfach kritisierten Fehlurteil (z.B. DGB, Kohte und Düwell mit Sprach- sowie Sachkritik, Folien 121 bis 135). das bleibt sein Geheimnis.

Gruß,
Cebulon


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