Hotelkosten bei Schulungen/ AG weigert sich volle Kosten zu übernehmen (Seminare / Fortbildung)

Trine, Kleve, Wednesday, 20.10.2021, 11:29 (vor 909 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal Tipps für die Argumentation gegenüber meinem Arbeitgeber, der sich weigert, die volle Höhe der Hotelkosten für das letzte Seminar von mir und meiner Stellvertretung zu übernehmen mit Verweis auf die Landesreisekostenregelung NRW.

Ich habe bereits früher bei einem privaten – natürlich nicht ganz billigen – Anbieter die Grundlagenseminare Teil I und II besucht. Durch Corona hat sich der Besuch des Teil III etwas verzögert, hat aber jetzt im August stattgefunden. Meine Stellvertretung hat beim selben Anbieter Grundlagen Teil I besucht und zeitgleich mit mir im August Teil II.
Die früheren Seminare wurden immer anstandslos komplett bezahlt. Jetzt hat die Dienststelle (öffentlicher Dienst/ Land NRW) festgestellt, dass die Hotelkosten über dem Satz liegen, der im Landesreisekostengesetz für Dienstreisen festgelegt ist und uns beiden die Kosten bei der Reisekostenabrechnung abgezogen (584 und 330 €). Der ursprüngliche Satz für Übernachtungen ist im Landesreisekostengesetz NRW (LRKG) mit 20 € angegeben. In einer späteren Verwaltungsvorschrift ist festgelegt, dass in begründeten Fällen 50 bzw. 80 € (für Großstädte) genehmigt werden kann.

Ich weiß, dass ich einen Schulungsanspruch habe und die Seminare frei wählen kann. Dies wird von der Dienststelle auch nicht in Frage gestellt. Ich bin jedoch unsicher, ob diese Reisekostenregelung überhaupt Anwendung findet und mir auferlegt werden kann, das Seminar ohne Übernachtung zu buchen (wäre möglich gewesen) und im Ort irgendein billiges Hotel zu suchen.

Zum einen will ich natürlich die Vorgehensweise einklagen:
Beide Seminare wurden mit zeitlichem Vorlauf von ca. 2 Monaten angezeigt. Auch wenn ich nicht um Erlaubnis bitten muss, habe ich dafür bisher immer den internen Workflow zur Beantragung von Fortbildungen genutzt, weil damit automatisch sowohl die Dienststelle als auch die Vorgesetzten in Kenntnis gesetzt werden. Dem Antrag lagen zwar keine Aufstellung der einzelnen Kosten bei, aber der zu erwartende Gesamtpreis. Beide Schulungen im August wurden ausgerechnet von der Sachbearbeiterin für Reisekostenabrechnungen „genehmigt“. Insofern konnten wir natürlich davon ausgehen, dass keine Einwände bestehen. Hätte es Rückfragen zu den Kosten gegeben, wäre dafür ausreichend Zeit gewesen. Im Übrigen konnte ich natürlich davon ausgehen, dass es keine Probleme gibt, weil auch die früheren Schulungen in ungefähr selber Kostenhöhe bezahlt wurden.

Wichtig ist mir aber auch in der Argumentation für zukünftige Schulungen:
• Gilt diese Reisekostenregelung des Landes auch für Schulungen? Oder nur für Dienstreisen?
• Muss ich mir am Ort ein billigeres Hotel suchen? Oder kann ich mit irgendwelchen guten Argumenten das vom Seminaranbieter angebotene Hotel mitbuchen?
• Muss ich selbst ein billigeres Hotel suchen? Oder kann ich den AG auffordern, dass er mir eine Alternative suchen soll, wenn er meint, das Seminarhotel wäre zu teuer?

Ich habe zwar einen Berater, der aufgrund seiner früheren beruflichen Erfahrung auch rechtlich gut dabei ist. Aber der möchte lediglich argumentieren, dass das LRKG nur für Dienstreisen, aber nicht für Schulungen gilt. Ich bin mir da nicht so sicher und bin auf der Suche nach anderen Argumenten.

Kennt sich hier jemand zufällig mit dem LRKG NRW aus? Oder mit ähnlichen Einschränkungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit von Schulungen? Kann mir jemand gute Rechtsprechungen nennen, die sich hierzu explizit geäußert haben? Und nochmal: es geht nicht um die Seminargebühren, sondern nur die Übernachtungskosten.

Vielen Dank im Voraus
Trine


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion