Hotelkosten bei Schulungen/ AG weigert sich volle Kosten zu übernehmen (Seminare / Fortbildung)

Trine, Kleve, Monday, 25.10.2021, 15:18 (vor 886 Tagen) @ bifavi

Hallo,

noch mal ein Danke an alle, die mir geantwortet haben.

Ich bin mittlerweile wieder beruhigt. Ein rechtssicherer Berater hat mir die Sachlage noch mal erklärt und entsprechend werde ich dem AG gegenüber auch argumentieren:

  • Ich werde erst mal im persönlichen Gespräch mit dem Dienststellenleiter darlegen, dass er und die Sachbearbeiterin für die Reisekosten sich auf dem Holzweg befinden und hoffe, dass wir das auf freundlichem Wege aus dem Weg räumen können. Das offizielle und ausführliche Schreiben mit Bezug auch auf die von dir, Bifavi, genannten Gerichtsurteile, erhält er dann im Anschluss.
  • Die Rechtslage sieht eine Rückforderung im Nachhinein nicht vor. Hätte er vorher Einspruch erheben müssen. Diese Vorgehensweise ist also ganz klar rechtswidrig.
  • Bei rechtzeitiger Ankündigung gegenüber dem AG kann dieser allenfalls Bedenken gegen die Notwendigkeit der Schulung einbringen. Von Kosten (und einzelnen Posten davon) ist hier in der Rechtsprechung nie die Rede. Heißt also, wenn die Schulung notwendig ist, muss der AG zahlen.
  • Auch das Landesreisekostengesetz sieht keine Höchstgrenze vor. Die Verwaltungsvorschriften, auf die sich der AG berufen hat, gelten nur für Dienstreisen und finden hier keine Anwendung.
  • Es gibt eine Richtlinie des Landesministeriums NRW, in der eindeutig steht:
    "Die vielseitigen und schwierigen Aufgaben der Vertrauenspersonen einschließlich der Bezirks- und Hauptvertrauenspersonen erfordern ständige Weiterbildung. Die Dienststellen sollen sie bei dieser Aufgabe großzügig unterstützen."
  • Den Hinweis auf (unnötige) gerichtliche Beschlussverfahren und Amtsbehinderung lasse ich auch mit einfließen.

Ein Vergleich mit dem PR hat sich bisher übrigens nicht ergeben, Wolfgang, weil die immer die günstigeren Schulungen über DGB o.ä. buchen. Für die SBV ist leider die Auswahl an interessanten Seminaren sehr viel dünner. Und es gibt keine Vorschrift, nach der ich Schulungen nur beim Integrationsamt buchen darf. Aber eine getrennte Hotelbuchung ist damit für mich auch vom Tisch.

Liebe Grüße
Trine


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