Hotelkosten bei Schulungen/ AG weigert sich volle Kosten zu übernehmen (Seminare / Fortbildung)

garda, Berlin, Wednesday, 20.10.2021, 15:43 (vor 917 Tagen) @ Trine

Hallo Trine,

die Hotelkosten sind voll zu übernehmen, wenn du in dem Hotel gewohnt hast wo auch die Schulung stattfindet.

Hierfür sprechen gleich mehrere Gründe:

Dir wurde die Schulung mit den Gesamtkosten einschließlich Unterkunft bewilligt. Diese Bewilligung ist gültig.
Da bisher die vollen Kosten anstandslos übernommen wurden, hätte dir eine Abweichung mitgeteilt werden müssen. Ob das eine betriebliche Übung ist wäre ggf. gerichtlich zu klären, einiges spricht aber dafür.

Noch ein Hinweis: Der Satz von 20 € gilt übrigens nur dann, wenn du privat unterkommst und soll dann eine Art Anerkennung sein. Die anderen Maximalpreise sind durchaus gültig, gelten aber nicht uneingeschränkt für Schulungen von Gremien und es muss auch möglich sein, eine angemessene Unterkunft tatsächlich zu buchen. Hier wären dann auch Fahrkosten und Arbeitszeiten für die Fahrwege anzugeben, denn auf Dienstreisen gilt das Tür-zu-Tür-Prinzip. Ferner sind ggf. behinderungsbedingte Einschränkungen zu berücksichtigen.

Hoffentlich reicht das.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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