Hotelkosten bei Schulungen/ AG weigert sich volle Kosten zu übernehmen (Seminare / Fortbildung)

WoBi, Saturday, 23.10.2021, 09:52 (vor 915 Tagen) @ Trine

Hallo Trine,

Cebulon hat den Hinweis auf die Änderung durch das BTHG im § 179 Abs. 8 Satz 1, 2. Halbsatz SGB IX gegeben, der für den öffentlichen Dienst die Kostenregelungen der Personalvertretung vorsieht.

  • Sind die Regelungen für den Personalrat bekannt?
  • Gibt es überhaupt besondere Regelungen für den Personalrat?
  • Wurde Kontakt mit den Mitgliedern des Personalrates aufgenommen und über deren Erfahrungen zur Kostenübernahme gesprochen?
  • Sind Mitglieder des Personalrates auf Grundseminare für die SBV gewesen bzw. hat die SBV Grundseminare für das zur Anwendung kommende Personalvertretungsgesetz besucht?

Kostenregelungen für den Personalrat dürfen meines Erachtens nicht schlechter vorgegeben werden als für andere Dienstreisen. Dies wäre eine Benachteiligung in der Ehrenamtstätigkeit. Erforderliches Wissen ist für die ordnungsgemäße Ausübung des Ehrenamtes eine zwingende Voraussetzung.
Und immer schön beachten, dass die Interessensvertretungen auf Augenhöhe mit dem obersten Dienstherrn verhandelt. Wie sind den bei dieser Person die Reisekosten geregelt?;-)

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Gruß
Wolfgang


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