Hotelkosten bei Schulungen/ AG weigert sich volle Kosten zu übernehmen (Seminare / Fortbildung)

Cebulon, Wednesday, 20.10.2021, 16:15 (vor 918 Tagen) @ garda

Dir wurde die Schulung mit den Gesamtkosten einschließlich Unterkunft bewilligt. Diese Bewilligung ist gültig.

Hallo, sehr stichhaltiges und sehr überzeugendes Argument, da m.E. hier Vertrauensschutz durch Zusicherung. Generell gilt es aber künftig den durch BTHG neugefassten § 179 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IX für den öffentlichen Dienst zu beachten wie folgt:

„für öffentliche Arbeitgeber gelten die Kostenregelungen für Personalvertretungen entsprechend.“

Durch diesen neuen Absatz 8 ist der Gesetzgeber 2016 durch das BTHG auch der recht „eigenwilligen Auslegung“ des Siebten Senats des BAG v. 27.07.2011 – 7 AZR 412/10 – zu den Reisekosten klar entgegengetreten (Düwell, LPK-SGB IX, 6. Aufl. 2021, § 179 Rn. 113).

Gruß,
Cebulon


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