Prüfpflicht (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 20.12.2021, 22:44 (vor 829 Tagen) @ Martin Stöcklein

Auf diese Stelle passt eine schwerbehinderte Kollegin, die zurzeit ausgesteuert ist.

Hallo Simone, wenn langzeiterkrankt bis auf weiteres, so steht die arbeitsunfähige Ausgesteuerte für diese Stelle ja derzeit gar nicht zur Verfügung, oder? Evtl. aber stufenweise Wiedereingliederung als_sbM? Das müsste im noch offenen BEM-Verfahren bzw. im Zustimmungsverfahren geklärt werden. Dazu bedarf es zwingend eines ärztlichen Wiedereingliederungsplans mit Prognose für die erwogene Teilzeitarbeit. Dieser Stufenplan sollte dem Arbeitgeber und dem Inklusionsamt vorgelegt werden.

Ergänzung zur Aussteuerung:
„Der Bezug von Arbeitslosengeld-I oder Arbeitslosengeld-II steht der_stufenweisen Wiedereingliederung nicht entgegen, sofern das frühere Beschäftigungsverhältnis noch besteht und nicht gekündigt ist.“ StW folglich auch dann, wenn man ALG-II bezieht, da sowohl Krankengeld als auch ALG-I bereits ausgeschöpft sind lt LSG M-V, Urteil von 28.05.2020, L 6 KR 100/15 (rechtskräftig).

Gruß,
Cebulon


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