Prüfpflicht (Allgemeines)

Simone24, Tuesday, 21.12.2021, 09:02 (vor 851 Tagen) @ Martin Stöcklein

Guten Morgen zusammen,

zunächst einmal Danke für eure Antworten!

@garda: hier noch die Antworten zu deinen Fragen:
1. Grundsätzlich ist die Kollegin schon länger wieder arbeitsfähig. Nur halt nicht mehr in ihrem ursprünglichen Bereich.
2. Eignung und Beförderung schließen sich ja nicht grundsätzlich aus.

Letztendlich wird der Arbeitgeber die Stelle intern ausschreiben (das hat er bereits deutlich gemacht). Die Kollegin hat dann die Möglichkeit, sich zu bewerben.

Aber nochmal eine kurze andere Frage: WoBi schreibt: "Der öffentliche Arbeitgeber hat nach § 165 SGB IX vor einer Ausschreibung zu prüfen, ob die Stelle intern mit bereits (schwer-)behinderten MBeschäftigten besetzt werden kann."
Wie schaut diese Prüfung konkret bei euch aus bzw. was passiert, wenn bei der Prüfung rauskommt, dass die Stelle mit (schwer-)behinderten Menschen besetzt werden kann? Gibt es dann Fälle, in denen schwerbehinderte Menschen ohne weiteres Auswahlverfahren auf diese freie Stelle gesetzt werden?
Hier wäre ich tatsächlich sehr dankbar für ein paar Erfahrungswerte.

Liebe Grüße
Simone


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