Prüfpflicht (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 21.12.2021, 15:03 (vor 858 Tagen) @ Simone24

@garda: hier noch die Antworten zu deinen Fragen:
1. Grundsätzlich ist die Kollegin schon länger wieder arbeitsfähig. Nur halt nicht mehr in ihrem ursprünglichen Bereich.

Hallo Simone,

dann steht ja da nichts im Wege.

2. Eignung und Beförderung schließen sich ja nicht grundsätzlich aus.

Natürlich nicht aber es gibt eben auch kein Recht auf Beförderung.

Wie schaut diese Prüfung konkret bei euch aus bzw. was passiert, wenn bei der Prüfung rauskommt, dass die Stelle mit (schwer-)behinderten Menschen besetzt werden kann? Gibt es dann Fälle, in denen schwerbehinderte Menschen ohne weiteres Auswahlverfahren auf diese freie Stelle gesetzt werden?
Hier wäre ich tatsächlich sehr dankbar für ein paar Erfahrungswerte.

Ja, das ist in meinem Haus schon passiert. Da wird dann natürlich genau auf Qualifikation und Beurteilung geschaut aber wenn das passt, dann passiert das auch, sowohl mit, wie auch ohne BEM.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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