Prüfpflicht (Allgemeines)
Hallo Cebulon,
das hier
Hallo Simone, wenn langzeiterkrankt bis auf weiteres, so steht die arbeitsunfähige Ausgesteuerte für diese Stelle ja derzeit gar nicht zur Verfügung, oder?
ist eine vorschnelle Schlußfolgerung. Denn die AU bezieht sich immer nur auf die aktuell geschuldete Arbeitsleistung. Es kann sehr wohl sein, daß für den bisherigen Arbeitsplatz weiterhin AU besteht, aber für einen neuen, leidensgerechten Arbeitsplatz nicht.
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&Tschüß
Wolfgang