Beteiligungsrechte (Allgemeines)

Luculus, Wednesday, 02.03.2022, 00:30 (vor 780 Tagen)

Eine SBV im öffentlichen Dienst wird von einer Führungskraft bei der Umgestaltung/Umorganisation von Arbeitsplätzen/Arbeit fast immer außen vor gelassen. Oft erfährt sie lange Zeit (Jahre) danach von diesen Maßnahmen. Arbeitsplatzbegehungen finden nicht statt, ob Gefährdungsbeurteilungen erstellt wurden/angepasst wurden versucht sie grade heraus zu bekommen. Die SBV hat einen arbeitsintensiven Bereich und kann nicht ständig allem hinterherlaufen. Beteiligung ist ja auch keine Holschuld, oder? Der Personalrat wird an solchen Maßnahmen von dieser Führungskraft auch nicht beteiligt. Das ist aber ja nun kein Trost.
Was kann die SBV nun wirklich tun? Die Zeit für freundliche Gespräche ist nun irgendwie vorbei :-( und auch der Punkt mit der Faust auf dem Tisch ist überschritten.


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