Beteiligungsrechte (Allgemeines)

Luculus, Wednesday, 02.03.2022, 07:23 (vor 785 Tagen) @ Phönix

>>Mir stellt sich gerade die Frage, mit welcher Person die freundlichen Gespräche geführt wurden?<<
Die Gespräche wurden mit der Führungskraft und einmal auch schon mit der Führungskraft darüber geführt.

>>Deinen Ausführungen würde ich entnehmen, dass die von dir beschriebene Führungskraft nicht Ansprechpartner der SBV auf Dienstgeberseite ist.<<
Es gibt relativ viele Führungskräfte auf dieser Ebene der Hierarchie. Die Verantwortung liegt aber dort.

>>Und mir stellt sich gerade die Frage, warum es von den Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung keine zeitnahen Rückmeldungen über die geplanten / durchgeführten Umgestaltungen / Umorganisationen von Arbeitsplätzen / Arbeiten an die SBV gibt? <<
Es gibt ein Klima der latenten Angst außerdem wird sowas irgendwie akut wenn es um Abmahnungen etc geht. Manche Behinderungen entwickeln sich erst und der seelische Druck wächst. Dann fällt das auf.

>>Das du erst nach langer Zeit (Jahren) von den durchgeführten Maßnahmen erfährst, könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Kommunikation auf der Ebene gehemmt ist.<<
Die Führungskraft macht einfach und entscheidet da gibt es kein Nachdenken über Beteiligung "weil man ich ja Chef!"


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