Gründe für Nichteinladung eines ehemaligen oder Noch-Angestellten (AGG)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 06.03.2022, 12:51 (vor 781 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

die Kausalität von Schwerbehinderung/Gleichstellung mit bestimmten Erkrankungen ist völlig egal.
Für den Schutz des SGB IX kommt es allein darauf an, daß es einen Zusammenhang der Probleme mit einer der anerkannten Behinderungen gibt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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