Gründe für Nichteinladung eines ehemaligen oder Noch-Angestellten (AGG)
Hallo,
die Kausalität von Schwerbehinderung/Gleichstellung mit bestimmten Erkrankungen ist völlig egal.
Für den Schutz des SGB IX kommt es allein darauf an, daß es einen Zusammenhang der Probleme mit einer der anerkannten Behinderungen gibt.
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&Tschüß
Wolfgang