Gründe für Nichteinladung eines ehemaligen oder Noch-Angestellten (AGG)

bifavi, Hessen, Tuesday, 08.03.2022, 08:08 (vor 780 Tagen) @ Ralf Böttcher

Moin Ralf,
eine SBV hat immer viel zu tun. Das lasse ich als Ausrede nicht zu. Wenn es um Belange der SbM geht hatt die SBV sicherlich Zeit sich die Problematik anzuhören. Bei vielen Dingen, die aber aussichtslos sind, können die auch nicht weiterhelfen. Ist nun mal so: Man kann versuchen alle zu retten, aber das gelingt aber nicht immer.
Wenn es also um die Belange des SbM geht und der noch zu deinem Personenkreis als JAV fällt, solltest Du mit der SBV und PR/BR eng zusammenarbeiten.

Ich persönlich nutze als Kommentierung den Knittel als Onlinemodul und den Basiskommentar von Feldes/Helbig/Krämer.
Es gibt noch weitere.
Falls du in einer Gewerkschaft bist, frag da mal nach, die haben auch was.
Als Einstieg wende dich mal an den Landeswohlfahrtsverband. Da gibt es auch Broschüren und das ABC Handbuch für die betriebliche Praxis.
Mal SBV fragen, die hat meistens auch sowas.

LG
Bifavi


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