Gründe für Nichteinladung eines ehemaligen oder Noch-Angestellten (AGG)

bifavi, Hessen, Monday, 07.03.2022, 13:08 (vor 780 Tagen) @ bifavi

Hat nur die Hälfte übernommen.

Ergänzung

Wie bereits weiter oben aufgeführt, ist die fachliche Eignung zur Einladung Vorstellungsgespräch zu prüfen.
Ist diese Eignung nicht gegeben, bedarf es keiner Einladung.
Da der Arbeitgeber bereits Erfahrungen mit dem Bewerber hat, kann er schnell beurteilen, ob die Eignung vorliegt oder nicht.
Reine spekulativen Fragen ob, wann, was, wie können hier nicht geklärt werden.
Ich bekomme so langsam den Eindruck, dass du noch keine Grundschulung für die SBV hattest und keine Kommentierung zum SGB IX hast.
Hier die Schulungen sind klasse und Kommentierung besorgen.
Aber du bist ja JAV, also setzte die mit der SBV zusammen und lass Dich und/oder die Person dort beraten.

LG
Bifavi


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