Gründe für Nichteinladung eines ehemaligen oder Noch-Angestellten (AGG)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 08.03.2022, 10:54 (vor 774 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

Hallo,

das hier

Wenn "entspricht nicht unseren Erwartungen" allerdings was mit der Schwerbehinderung zu tun haben sollte, dann wäre das aber sicherlich auch nicht "schön" und evtl. sogar "diskriminierend", oder!?

ist viel zu pauschal. Auch eine Behinderung kann ein sachlicher Grund für eine Nichteignung sein. Eine Ungleichbehandlung aus sachlichem Grund ist eben keine Diskriminierung. Oder möchtest Du von einem Busfahrer mit mangelhaftem Sehvermögen kutschiert werden?


Kann ein AG durch Kündigung eines schwerbehinderten ANs diesen eben durch Kündigung diskriminieren, wenn die Schwerbehinderung etwas mit der Kündigung zu tun hat?

Auch das ist viel zu pauschal. Das Schwerbehindertenrecht enthält kein Kündigungsverbot, es erlegt dem AG besondere Fürsorgepflichten auf. Hält sich allerdings der AG an seine gesetzlichen Pflichten und gibt es trotzdem keinen leidensgerechten Arbeitsplatz, ist eine Kündigung zulässig und auch nicht diskriminierend.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion